- Alle Zwangsversteigerungen (5)
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- Anmeldung von Rechten
Lage und Anfahrt zum Amtsgericht
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
www.amtsgericht-mosbach.de
Telefon 06261/87-237
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)
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Sonstiges Grundstück
Höpfingen
Verkehrswert in €: siehe Gutachten -
Waldgrundstück
Waldbrunn
Verkehrswert in €: 5.000,00 -
Einfamilienhaus
Obrigheim
Verkehrswert in €: 100.000,00
Wichtiger Hinweis:
- den Sitzungssaal erst kurz vor dem Termin (5-10 Minuten vor dem Terminszeitpunkt), an dem Sie teilnehmen wollen, zu betreten. Dieser Zeitraum reicht auch bei Einlasskontrollen bzw. für eventuelle Adressniederlegungen aus.
- Bitte betreten Sie das Sitzungsgebäude nicht, wenn Sie Fieber haben.
- Besprechungen und Treffen (z.B. zwischen Gläubiger und Bietinteressent) sind außerhalb des Gebäudes durchzuführen.
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto
Nr.: 7495530504, BLZ 600 501 01 bei der Baden Württembergischen Bank
BIC: SOLADEST600, IBAN: DE12 6005 0101 7495 5305 04
Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck:
9702003740512 MOS - Aktenzeichen - AG Mosbach
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.